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   OLG Brandenburg, 26.06.2023 - 13 WF 91/23   

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https://dejure.org/2023,16418
OLG Brandenburg, 26.06.2023 - 13 WF 91/23 (https://dejure.org/2023,16418)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.06.2023 - 13 WF 91/23 (https://dejure.org/2023,16418)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. Juni 2023 - 13 WF 91/23 (https://dejure.org/2023,16418)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren bezüglich Kindes- und Betreuungsunterhalt; Gesonderte Kostenfestsetzung im Verfahren nach § 54 FamFG ; Entstehung von Kosten bezüglich eines Abänderungsverfahrens zum Kindes- und Betreuungsunterhalt

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kostenentscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren bezüglich Kindes- und Betreuungsunterhalt; Gesonderte Kostenfestsetzung im Verfahren nach § 54 FamFG; Entstehung von Kosten bezüglich eines Abänderungsverfahrens zum Kindes- und Betreuungsunterhalt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 30.10.2014 - 6 WF 155/14

    Abänderung einstweiliger Anordnung auf Zahlung von Unterhalt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.06.2023 - 13 WF 91/23
    Für das Verfahren nach § 54 FamFG entstehen nach Anm. 2 des Hauptabschnitts 4 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 FamGKG keine besonderen Gerichtsgebühren, und für die Rechtsanwaltsvergütung gelten gemäß § 16 Nr. 5 RVG einstweilige Anordnung und das Verfahren nach § 54 FamFG als eine Angelegenheit (OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 2015, 326; Sternal/Giers, FamFG, 21. Aufl. 2023, § 54 FamFG Rn. 17).
  • OLG Brandenburg, 04.01.2019 - 13 WF 1/19

    Kostenfestsetzung - Verfahrenszweck; Bindung an die Kostengrundentscheidung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.06.2023 - 13 WF 91/23
    Das Festsetzungsverfahren hat den Zweck, auf der Grundlage eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels die Kostengrundentscheidung der Höhe nach zu beziffern, und hierzu hat der Rechtspfleger lediglich die Entstehung, Notwendigkeit und Zugehörigkeit der geltend gemachten Kosten zum Verfahren zu prüfen (Beschlüsse des Senats vom 01.02.2021, 13 WF 7/21, und 27.05.2020, 13 WF 59/20, juris; BeckRS 2019, 1108).
  • OLG Brandenburg, 27.05.2020 - 13 WF 59/20

    Kostenfestsetzungsverfahren: Bindung an Kostengrundentscheidung; Unzulässigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.06.2023 - 13 WF 91/23
    Das Festsetzungsverfahren hat den Zweck, auf der Grundlage eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels die Kostengrundentscheidung der Höhe nach zu beziffern, und hierzu hat der Rechtspfleger lediglich die Entstehung, Notwendigkeit und Zugehörigkeit der geltend gemachten Kosten zum Verfahren zu prüfen (Beschlüsse des Senats vom 01.02.2021, 13 WF 7/21, und 27.05.2020, 13 WF 59/20, juris; BeckRS 2019, 1108).
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